Donnerstag, 02. Oktober 2025

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Winterzeit

 

Hinweise zur kalten Jahreszeít

Halten Sie Hydranten frei!

Im Einsatzfall ist die Feuerwehr regelmäßig auf die Löschwasserentnahme aus Hydranten angewiesen. Es gibt Überflurhydranten und Unterflurhydranten. Während man die Überflurhydranten meist nicht übersehen kann, sind Unterflurhydranten nur über einen Deckel im Boden zu erreichen. Wenn diese im Winter mit Eis und Schnee bedeckt sind, kann es zu Verzögerungen bei der Brandbekämpfung kommen. Deshalb weist die Feuerwehr darauf hin, die Hydranten für die Einsatzkräfte freizuhalten. Insbesondere beim Schneeräumen sollten Sie darauf achten, die Hydranten nicht zusätzlich mit Schnee zu bedecken. Wo sich ein Hydrant befindet, erkennen Sie, und natürlich auch die Feuerwehr, an den in unmittelbarer Nähe angebrachten Hydrantenschildern. Auch diese müssen, um im Einsatzfall zügig aufgefunden zu werden, frei und gut sichtbar sein.

Betreten Sie keine Eisflächen!

Zugefrorene Gewässer bieten ein hohes Gefahrenpotential. Besonders Kinder unterliegen der Versuchung, Eisflächen zu betreten. Auch wenn die Eisfläche in Ufernähe tragfähig erscheint, kann das ein paar Meter weiter schon ganz anders aussehen. Deshalb appelliert die Feuerwehr dringend an die Bürgerinnen und Bürger, auch den Kindern ein Vorbild zu sein und vom Betreten nicht freigegebener Eisflächen Abstand zu nehmen!

Kontrollieren Sie Ihre Heizung!

Beachten Sie bitte, dass Ihre Heizungsanlage regelmäßig, insbesondere zur Heizperiode durch einen Fachmann gewartet wird. Auch der Schornsteinfeger wird Ihre Heizung und den Schornstein überprüfen. Damit wird u. a. sichergestellt, dass in der Heizung eine saubere Verbrennung stattfindet und dass Abgase über den Schornstein abgeführt werden können. Eine nicht ordnungsgemäß gewartete Heizungsanlage oder ein verstopfter Schornstein können dazu führen, dass sich giftiges Kohlenmonoxid (CO) in ihren Wohnräumen sammelt. CO ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das schnell zur Bewusstlosigkeit und auch zum Tod führen kann. Leider gibt es immerwieder Tote aufgrund einer CO-Vergiftung zu beklagen.

Vorsicht bei Glatteis!

Bei glatten Wegen und Straßen ist es wichtig, das richtige, feste Schuhwerk zu wählen. Vermeiden Sie es, nicht gestreute oder geräumte Wege zu nutzen. Bedenken Sie, dass es auch für die Feuerwehr glatt ist und sie sich den Verkehrverhältnissen anpassen muss. Das führt teilweise zu längeren Einsatzzeiten, während zugleich ein erhöhtes Einsatzaufkommen für den Rettungsdienst zu verzeichnen ist. Die Feuerwehr Dortmund passt deshalb ihre Einsatzplanungen immer aktuell der Wetterlage an.

Lassen Sie Eiszapfen entfernen!

Wenn Sie an Ihren Dächern Eiszapfen feststellen, die beim Herunterfallen Schäden verursachen könnten, bemühen Sie sich bitte darum, dass diese entfernt werden. Grundsätzlich ist jeder Eigentümer verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahren ausgehen. Dazu gehören eben auch herunterfallende Eiszapfen. Begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr, beauftragen Sie besser z. B. einen Dachdeckerbetrieb. Bis dahin sperren Sie bitte den Gefahrenbereich ab, damit niemand zu Schaden kommt.

Wasserrohrbruch - Hilfe zur Selbsthilfe

Informieren Sie sich, wo in Ihrem Haus oder Wohnung sich die Absperrmöglichkeiten für die Wasserleitungen befinden. Sollte es zu einem Wasserrohrbruch kommen, schiebern Sie die Wasserleitung ab. Dadurch unterbrechen Sie die Zufuhr und es kann kein Wasser mehr nachlaufen. Zusätzlich sollten Sie die Sicherungen für die betroffenen Bereiche herausnehmen, um die elektrischen Gefahren zu minimieren.

Halten Sie Gullis frei!

Damit nach dem Frost das Schmelzwasser in die richtigen Kanäle ablaufen kann, ist es wichtig, alle Abläufe freizuhalten. Sollten die Gullis z. B. durch Laub verstopft sein, kann das Wasser nicht abfließen und sucht sich einen anderen Weg; vielleicht sogar in Ihren Keller!

Notruf 112

Sollten Sie trotz dieser Tipps weitergehende Hilfe benötigen, insbesondere wenn Sie Gefahren befürchten, scheuen Sie sich nicht, den Notruf 112 zu wählen! Bedenken Sie jedoch, dass sich in Extremwettersituationen auch der Einsatz der Feuerwehr verzögern kann, da lebenswichtige und dringende Einsätze natürlich stets Vorrang genießen.

 

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Christbaumsammlung 2017

Die Feiertage sind vorbei und der Weihnachtsbaum hat nun ausgedient. Wir, die Jugendfeuerwehr Schimborn möchte ihren Baum gerne entsorgen. Am Samstag den 14.01.2017 findet die Christbaumsammlung im Ortsbereich Schimborn statt. Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag von zwei Euro, den sie am Baum befestigen oder persönlich übergeben können übernehmen wir das für Sie. Stellen sie den Baum gut sichtbar und abholbereit (ohne Baumschmuck) ab 9.00 Uhr am Straßenrand vor ihrem Grundstück ab.

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Frohe Weihnachten

Die Feuerwehr Schimborn wünscht allen Kameraden und Mitbürgern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!

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Tipps für die Silvesternacht

 

Alle Jahre wieder kommt es leider zu leicht vermeidbaren Unfällen und Bränden in der Silvesternacht, weil mit Feuerwerkskörpern leichtsinnig umgegangen wird.

Richtiger Umgang mit Raketen und Böllern

Für einen guten Start ins neue Jahr einige vorbeugende Tipps der Feuerwehr:

  • Beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das „BAM-Prüfzeichen“ achten. Diese Artikel wurden von der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft und weisen daher einen verlässlichen Sicherheitsstandard auf.
  • Leichtsinniges Hantieren und Verhaltensfehler beim Umgang mit Silvesterartikeln sowie „Basteleien“ führen häufig zu Bränden, aber auch zu unnötigen Unfällen. Daher immer die Gebrauchsanweisung beachten und die Artikel nicht zweckentfremden.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Jugendliche müssen die aufgedruckte Altersangabe beachten! Kinder unter 12 Jahren auch beim Abbrennen von jugendfreien Kleinfeuerwerksartikeln (Klasse I-Artikel, wie zum Beispiel Wunderkerzen) beaufsichtigen.
  • Vorsicht beim Zünden von Feuerwerkskörpern! Die Feuerwehr bittet darauf zu achten, dass keine leicht brennbaren Gegenstände in der Nähe sind. Feuerwerk nie in der Hand behalten. Nur mit ausgestrecktem Arm zünden und sofort Sicherheitsabstand einnehmen. Kleidungsstücke aus Kunststoff können leicht Feuer fangen. Schwere Verbrennungen sind leider oft die Folge. „Versager“ niemals ein zweites Mal zünden.
  • Glühende Teile von Wunderkerzen dürfen nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung kommen. Die Flugbahn und den Abwurf von Feuerwerkskörpern so ausrichten, dass keine Personen, Tiere oder Gebäude getroffen werden. Auf Balkonen und Dachvorsprüngen gelandete, durch Dachluken, Fenster und Tore eingedrungene pyrotechnische Artikel sind jedes Jahr die Ursache für verheerende Brände.
  • Dachluken, Fenster, Türen und Tore sollten in der Silvesternacht geschlossen sein. Brennbare Gegenstände müssen von den Balkonen genommen werden. Müll- und Wertstoffcontainer sollten aus öffentlich zugänglichen Bereichen entfernt werden.
  • Bei starkem Wind sollte, wegen eines möglichen Abdriftens, auf das Abbrennen von Raketen verzichtet werden.
  • Nach übermäßigem Alkoholgenuss bitte keine Feuerwerkskörper zünden.

Achtung:

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.

Hinweise an die Veranstalter größerer öffentlicher Silvesterfeiern

Gerade in der Silvesternacht wird in vielen großen Lokalen, Diskotheken und anderen Vergnügungs- und Versammlungsstätten ausgiebig gefeiert. Die Gäste sollen auf ihre Kosten kommen. Viele Veranstalter präsentieren zur Unterhaltung der Besucherinnen und Besucher „Gags“, „pfiffige Ideen“ und „Highlights“. Damit Bürgerinnen und Bürger auch wirklich unbeschwert das neue Jahr feiern können noch einige Hinweise an die Betreiber von Lokalen, Diskotheken und anderen Vergnügungs- und Versammlungsstätten und an die Veranstalter:

Für die Einhaltung der geltenden bau- und ordnungsrechtlichen Sicherheitsvorschriften sind die Betreiber oder Veranstalter verantwortlich. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass

  • die maximal zulässige Besucherzahl nicht überschritten wird,
  • die Flucht- und Rettungswege freigehalten werden,
  • Türen im Verlauf von Fluchtwegen nicht versperrt sind,
  • alle Komponenten der Sicherheitsbeleuchtung und der Notausgangsbeleuchtung funktionstüchtig sind,
  • Dekorationsartikel und deren Anbringung den Brandschutzvorschriften entsprechen,
  • keine unzulässigen pyrotechnischen oder feuergefährlichen Handlungen in den Veranstaltungsräumen durchgeführt werden,
  • eine ausreichende Zahl an Feuerlöschern zur Verfügung steht,
  • das Personal über das richtige Verhalten im Gefahrenfall Kenntnis besitzt und
  • Feuerwehrzufahrten freigehalten werden.

Wir wünschen Ihnen einen guten und unfallfreien Start ins neue Jahr!

 

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Katwarn Warnungen
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