Nachdem letztes Jahr die Jugendfeuerwehren Königshofen und Schimborn sehr erfolgreich eine 24h-Übung in Köingshofen veranstaltet haben, wurde der Teilnehmerkreis erweitert.
2015 findet die 24h Übung der Jugendfeuerwehren in Schimborn statt, gemeinsam mit den Jugendfeuerwehren Königshofen und Blankenbach!
Als Ausgangsort für die gemeinsame Zeit, die Ausbildung und die gemeinsamen Übungen dient das Feuerwehrhaus Schimborn, indem auch übernachtet wird.
An einem sonnigen und warmen Montagabend im Juni fand der diesjährige Grill und Kameradschaftsabend statt. Unser Feuerwehrverein organisierte diesen tollen Abend, als Anerkennung für die geleisteten Arbeits-, Einsatz und Übungsstunden die in zurückliegender Zeit angefallen sind. Viele aktive Feuerwehrmänner und Frauen nutzten diese Gelegenheit um sich in entspannter Atmosphäre zu unterhalten und sich besser kennenzulernen. Mit verschiedenen Spezialitäten vom Grill sowie hausgemachten Salaten und Getränken wurden wir verwöhnt.
Im Frühjahr und Herbst müssen viele Gartenarbeiten erledigt werden, bei denen größere Mengen pflanzlicher Abfälle anfallen. Schnell werden die Kapazitäten des eigenen Komposters überschritten und es stellt sich die Frage: "Wohin mit all den Gartenabfällen?“
Wer den Sammeltermin für Grünabfälle, der im Frühling in jeder Gemeinde angeboten wird verpasst hat, kann die Grünabfälle am Grünabfallsammelplatz der Gemeinde oder dem Kreisrecyclinghof abgeben.
Das Verbrennen von Grünabfällen aus privaten Hausgärten ist innerhalb bebauter Ortsteile verboten.
Befindet sich ein solcher Garten außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung dürfen Grünabfälle, die dort angefallen sind, unter Beachtung einiger Voraussetzungen, an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr verbrannt werden. Dabei müssen Gefahren,Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung so wie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus verhindert werden. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; schon brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen. Es muss sichergestellt werden, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist.
Der Markt Mömbris weist darauf hin, dass die Kosten für Feuerwehreinsätze, die aufgrund solcher Feuer nötig werden, an den Verursacher weiterberechnet werden.
Bitte beachten Sie außerdem:
Immer wieder werden Gartenfeuer, die eigentlich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen, zur Verbrennung sonstiger (Holz-) Gegenstände wie Obstkisten, Bretter, Latten oder sogar Möbelteile "missbraucht". Solche "wilden Müllverbrennungen" sind kein Kavaliersdelikt! Sie können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wer weitere Fragen zum Verbrennen oder Kompostieren von Gartenabfällen hat, kann sich unter 06021/ 394-407 an die Abfallberatung wenden.
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