Donnerstag, 18. April 2024

Wir brauchen dringend Verstärkung! Mitglied werden ...

Ihre Feuerwehr - nicht nur wenn´s brennt!

Das Aufgabengebiet der Feuerwehr hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Nahezu 75% aller Feuerwehreinsätze sind Einsätze mit technischer Hilfeleistung. Aufgrund ihrer schnellen Verfügbarkeit ist die Feuerwehr die Hilfs- und Rettungsorganisation, die bei fast allen akuten Notlagen als erste zur Hilfe gerufen wird. Die folgende - wohl nicht ganz vollständige - Aufstellung gibt einen Überblick über das umfangreiche Aufgabengebiet der Feuerwehr. Viele der aufgelisteten Einsatzarten gehören auch zum Einsatzspektrum der Freiwilligen Feuerwehr Schimborn.

 

 

Menschen in Gefahr ...

- Zimmerbrand
- Wohnhausbrand
- Brand landwirtschaftlicher Anwesen
- Waldbrand
- Industriebrand
- Pkw- / Lkw-Brand usw.
- in Fahrzeugen eingeklemmt
- in Aufzügen eingeschlossen
- bei Hoch- oder Tiefbauunfällen verschüttet
- hilflose Person in Wohnung eingeschlossen
- Person droht zu springen
- Person droht zu ertrinken
- Person in Eis eingebrochen
- Taucherunglück
- Schiffsunfälle
- Flugzeugunfälle
- Eisenbahnunfälle
- Gas strömt aus
- Unfälle mit Radioaktivität
- Unfälle mit gefährlichen Flüssigkeiten
- Unfälle mit Elektrizität
- Einstürze - Explosionsunfälle
- Einbrüche in Gruben, Schächten, Kanälen etc.
- bei Hochwasserkatastrophen
- Gefahren durch Tiere wie Hornissen u. Wespen (vor allem für Kinder)

                 

Tiere in Gefahr ...

- bei Bränden
- bei Verkehrsunfällen und sonstigen Unfällen
- nach Sturz in Gruben etc.
- bei Hochwasserkatastrophen
- durch Ertrinken, weil sie wegen Steilufern nicht selbst an Land können
- nach Ausbruch aus Ställen, Koppeln usw.

Auslaufen gefährlicher Flüssigkeiten

- auf Wasserflächen
- auf der Straße
- im Gelände
- bei Kraftfahrzeugunfällen
- bei Unfällen von schienen- gebundenen Fahrzeugen
- bei Flugzeugunfällen
- bei Schiffsunfällen
- bei Hochwasser durch aufgeschwemmte Öltanks
- Durchrosten von Behältern
- beim Auffüllen von Behältern durch menschliches Versagen

Einstürzen ...

- von Bauwerken (Häuser, Brücken etc.)
- bei Tiefbauarbeiten

Sturmschäden

- Einstürzen von Bauwerken
- umgestürzte Bäume
- Baum auf Haus oder Pkw
- umgestürzte Gerüste
- umgestürzter Kran
- umgestürzte Masten
- umgestürzte Plakatwände
- abgedeckte Dächer
- Sichern all dieser Sachen, wenn die Gefahr rechtzeitig gemeldet wird oder Beseitigung der eingetretenen Schäden

Wasserschäden

- Überschwemmungen
- durch Dammbrüche
- durch undichte Wasserrohre
- durch Auffrieren von Leitungen
- durch Platzen von Behältern
- durch Waschmaschinen, die unbeaufsichtigt in Betrieb sind

Sonstige Hilfeleistungen

- Leichenbergungen
- Hilfe beim Ausfall von elektrischer Energie zur Versorgung lebenswichtiger

Betriebe und Einrichtungen
- Einfangen von Bienenschwärmen
- Einfangen ausgerissener Tiere (Pferde, Stiere, Kühe, Katzen, Hunde, Schlangen usw.)


Wann kostet die Hilfe etwas?

Die Gemeinde als Trägerin der Feuerwehr ist gehalten, Ersatz für die Kosten, die ihr durch das Tätigwerden der Feuerwehren entstehen, zu verrechnen. Keine Kostenerstattung wird gefordert bei:

- Brandeinsätzen,
- Technischen Hilfeleistungen, soweit sie der Rettung oder Bergung von Menschen oder Tieren dienen,
- Katastropheneinsätzen,
- irrtümlicher, falscher Alarmierung.

Dies gilt natürlich nicht bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz.

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