Donnerstag, 28. März 2024

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Waldbrände und Rettungspunkte

Nachdem es jetzt wieder auf die schöne warme Jahreszeit zugeht und durch die in der Zeit erhöhte Waldbrandgefahr möchten wir auf einige Punkte aufmerksam machen.

Wie entstehen Waldbrände?

Für die Entstehung eines Feuers sind drei Faktoren notwendig: Sauerstoff, Brennmaterial und Hitze. Fehlt einer davon, erlischt das Feuer. Insbesondere Nadelholzbestände (Kiefer) auf trockenen Standorten sind gefährdet. Trifft ein Auslöser (z. B. eine weggeworfene Zigarette) auf entsprechende Bedingungen, kann ein Brand ausgelöst werden. Die brandgefährlichste Zeit ist das Frühjahr, wenn das dürre Gras noch nicht von frischem Grün überwachsen wird. Von Ende Juni bis Anfang September kann bei anhaltend heißem Wetter und sommerlicher Trockenheit ebenfalls erhöhte Gefahr bestehen.

Waldbrandvorbeugung

Waldumbaumaßnahmen in Misch- oder Laubwälder, Überwachungsflüge sowie umsichtiges Verhalten von Waldbesuchern und –besitzern können das Waldbrandrisiko zwar senken, jedoch insbesondere in Trockenzeiten, nie ganz verhindern. Daher sind Verhaltensregeln zur Verhinderung von Bränden oder deren Ausbreitung besonders wichtig.

Bei erhöhter Waldbrandgefahr beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
  • Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  • Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  • Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.  (Hier können Rettungspunkte hilfreich sein!)
  • Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.

Rechtliche Grundlagen

Die im April 2013 veröffentlichte neue „Richtlinie zur Waldbrandabwehr“ enthält neben Maßnahmen zur Waldbrandvorbeugung u. a. Regelungen zur Waldbrandbekämpfung und zur Waldbrandstatistik. Weitere Verhaltensregeln im Umgang mit Feuer im Wald finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) und in der Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB).

Richtlinie zur Waldbrandabwehr 

Für Interessierte hat die Feuerwehrschule Würzburg das Merkblatt "5.6 Waldbrände" herausgegeben. Es fasst wichtige öffentlich-rechtliche Bestimmungen und brandschutztechnische Empfehlungen zusammen. Es kann direkt auf der Internetseite der Feuerwehrschule heruntergeladen

Merkblätter und Broschüren zum "Abwehrendem Brandschutz" (Download bei der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg)

Rettungspunkte

Und weil viele gerne und oft im Wald spazieren und ihre Freizeit im oder in der Nähe des Waldes verbringen ist es auch wichtig im Falle eines Unfalls schnellst möglich Hilfe zu organisieren. Eine genaue Ortsangabe ist hier für nicht immer möglich. Deshalb sind Rettungspunkte als Treffpunkt für Einsatzkräfte und Ersthelfer gekennzeichnet. Einfach die Nummer auf dem Schild durch geben und schon weiß die Leitstelle wohin sie Hilfe schicken soll.

Genaue Lage der Rettungspunkte und weitere Erklärungen unter:

Rettungspunkte

 

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