Dienstag, 16. April 2024

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Tipps für die Silvesternacht

 

Alle Jahre wieder kommt es leider zu leicht vermeidbaren Unfällen und Bränden in der Silvesternacht, weil mit Feuerwerkskörpern leichtsinnig umgegangen wird.

Richtiger Umgang mit Raketen und Böllern

Für einen guten Start ins neue Jahr einige vorbeugende Tipps der Feuerwehr:

  • Beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das „BAM-Prüfzeichen“ achten. Diese Artikel wurden von der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft und weisen daher einen verlässlichen Sicherheitsstandard auf.
  • Leichtsinniges Hantieren und Verhaltensfehler beim Umgang mit Silvesterartikeln sowie „Basteleien“ führen häufig zu Bränden, aber auch zu unnötigen Unfällen. Daher immer die Gebrauchsanweisung beachten und die Artikel nicht zweckentfremden.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Jugendliche müssen die aufgedruckte Altersangabe beachten! Kinder unter 12 Jahren auch beim Abbrennen von jugendfreien Kleinfeuerwerksartikeln (Klasse I-Artikel, wie zum Beispiel Wunderkerzen) beaufsichtigen.
  • Vorsicht beim Zünden von Feuerwerkskörpern! Die Feuerwehr bittet darauf zu achten, dass keine leicht brennbaren Gegenstände in der Nähe sind. Feuerwerk nie in der Hand behalten. Nur mit ausgestrecktem Arm zünden und sofort Sicherheitsabstand einnehmen. Kleidungsstücke aus Kunststoff können leicht Feuer fangen. Schwere Verbrennungen sind leider oft die Folge. „Versager“ niemals ein zweites Mal zünden.
  • Glühende Teile von Wunderkerzen dürfen nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung kommen. Die Flugbahn und den Abwurf von Feuerwerkskörpern so ausrichten, dass keine Personen, Tiere oder Gebäude getroffen werden. Auf Balkonen und Dachvorsprüngen gelandete, durch Dachluken, Fenster und Tore eingedrungene pyrotechnische Artikel sind jedes Jahr die Ursache für verheerende Brände.
  • Dachluken, Fenster, Türen und Tore sollten in der Silvesternacht geschlossen sein. Brennbare Gegenstände müssen von den Balkonen genommen werden. Müll- und Wertstoffcontainer sollten aus öffentlich zugänglichen Bereichen entfernt werden.
  • Bei starkem Wind sollte, wegen eines möglichen Abdriftens, auf das Abbrennen von Raketen verzichtet werden.
  • Nach übermäßigem Alkoholgenuss bitte keine Feuerwerkskörper zünden.

Achtung:

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.

Hinweise an die Veranstalter größerer öffentlicher Silvesterfeiern

Gerade in der Silvesternacht wird in vielen großen Lokalen, Diskotheken und anderen Vergnügungs- und Versammlungsstätten ausgiebig gefeiert. Die Gäste sollen auf ihre Kosten kommen. Viele Veranstalter präsentieren zur Unterhaltung der Besucherinnen und Besucher „Gags“, „pfiffige Ideen“ und „Highlights“. Damit Bürgerinnen und Bürger auch wirklich unbeschwert das neue Jahr feiern können noch einige Hinweise an die Betreiber von Lokalen, Diskotheken und anderen Vergnügungs- und Versammlungsstätten und an die Veranstalter:

Für die Einhaltung der geltenden bau- und ordnungsrechtlichen Sicherheitsvorschriften sind die Betreiber oder Veranstalter verantwortlich. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass

  • die maximal zulässige Besucherzahl nicht überschritten wird,
  • die Flucht- und Rettungswege freigehalten werden,
  • Türen im Verlauf von Fluchtwegen nicht versperrt sind,
  • alle Komponenten der Sicherheitsbeleuchtung und der Notausgangsbeleuchtung funktionstüchtig sind,
  • Dekorationsartikel und deren Anbringung den Brandschutzvorschriften entsprechen,
  • keine unzulässigen pyrotechnischen oder feuergefährlichen Handlungen in den Veranstaltungsräumen durchgeführt werden,
  • eine ausreichende Zahl an Feuerlöschern zur Verfügung steht,
  • das Personal über das richtige Verhalten im Gefahrenfall Kenntnis besitzt und
  • Feuerwehrzufahrten freigehalten werden.

Wir wünschen Ihnen einen guten und unfallfreien Start ins neue Jahr!

 

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